Hygieneregeln

Wichtige Hinweise und Hygienemaßnahmen an unserer Schule

Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 wird an unserer Schule der Regelbetrieb an fünf Tagen in der Woche stattfinden. Die Schülerinnen und Schüler werden wie gewohnt in ihren Klassen und Gruppen unterrichtet. Der Mindestabstand von 1,50 m gilt nicht für Schulen und bei schulischen Veranstaltungen. Dennoch soll auf körperliche Kontakte und Handschlag verzichtet werden.

  • Die Schule darf nicht durch Personen betreten werden, die nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert sind oder Symptome (Husten, Fieber, Durchfall, Erbrechen oder allgemeines Krankheitsgefühl) erkennen lassen, die darauf hinweisen.
  • Zeigen Schüler und Schülerinnen an mehr als zwei Tagen hintereinander Symptome, die auf SARS-CoV-2 hinweisen, ist der Zutritt erst nach zwei Tagen nach letztmaligem Auftreten der Symptome gestattet.
  • Wer die Schule betritt, hat sich unverzüglich die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren.Die Desinfektionsspender befinden sich direkt in den Eingangsbereichen.
  • Die Hygieneregeln gelten auch nach jedem Toilettengang und vor der Aufnahme von Nahrung: Hände waschen / desinfizieren.
  • Jede Person, die das Schulgelände betritt, besitzt einen eigenen Mund-Nasen-Schutz, der mit Betreten des Schulhauses getragen werden muss.
  • In den Pausen wird auf den Gängen der Mund-Nasen-Schutz getragen. Im Klassenzimmer kann dieser abgenommen werden. In bestimmten Situationen kann der Lehrer, z.B. bei Gesprächsübungen, das Tragen der Maske festlegen.
  • Um Begegnungen zu vermeiden, herrscht im Schulgebäude Rechtslaufgebot.
  • Um bei der Toilettenbenutzung Begegnungen zu vermeiden, sollten jeweils maximal 2 Personen gleichzeitig die Toiletten betreten.
  • Die Husten- und Niesetikette ist einzuhalten.
  • Die Räume werden stündlich mehrfach gelüftet.
  • Auf Hinweisschildern sind Hygienemaßnahmen, die in der Schule gelten, prägnant, übersichtlich und altersangemessen dargestellt.
  • Die tagesgenaue Dokumentation der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler im Klassentagebuch sowie die Dokumentation der Personen, die sich zeitweise in der Schule aufhalten, trägt dazu bei, dass Infektionsketten möglichst zurückverfolgt werden können.
  • Die Schülerinnen und Schüler werden in altersangemessener Weise durch den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin zu den Hygienemaßnahmen belehrt. Die Belehrungen werden nach den Sommerferien sowie darüber hinaus anlassbezogen durchgeführt und aktenkundig vermerkt.
  • Im Regelbetrieb besteht grundsätzlich die Schulbesuchspflicht. Eine Befreiung von Schülerinnen und Schülern vom Präsenzunterricht aufgrund eines erheblichen gesundheitlichen Risikos ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten ein Angebot für häusliche Lernzeit.
  • Vor Betreten der Sporthalle und nach dem Sportunterricht werden die Hände gewaschen / desinfiziert.
  • Mit dem Übergang zum Regelbetrieb sind ab Schuljahr 2020/2021 wieder Schülerbetriebspraktika, auch während der Ferien, möglich. Dabei sind spezielle Hygienebestimmungen in den Praktikumsbetrieben besonders zu beachten. Die Schülerbetriebspraktika dürfen nur im Freistaat Sachsen stattfinden, eine Durchführung in anderen Bundesländern und anderen Ländern ist nicht gestattet.

Werdau, 01.09.2020