Hausordnung

Hausordnung der Diesterweg–Oberschule Werdau

Zum Lernen brauchen wir eine ruhige und ausgeglichene Atmosphäre, die geprägt ist von gegenseitiger Achtung und Toleranz. Wir gehen fair, rücksichtsvoll und ehrlich miteinander um und arbeiten aktiv, vertrauensvoll und kooperativ zusammen. Konflikte lösen wir gemeinsam und mit fairen Mitteln.

Daraus ergeben sich folgende Maßnahmen, Anforderungen und Verpflichtungen:

Jede(r) Schüler / Schülerin

  • besucht den Unterricht und verbindliche Schulveranstaltungen regelmäßig,
  • verhält sich zu Mitschülern/Mitschülerinnen, Lehrkräften und Mitarbeitenden der Schule diszipliniert,
  • geht sachgemäß und pfleglich mit Einrichtungsgegenständen, Lehr- und Unterrichtsmitteln sowie vorhandenen Räumlichkeiten um,
  • meldet festgestellte Mängel unverzüglich (Lehrkraft, Hausmeister, Sekretariat),
  • muss bei vorsätzlicher Zerstörung und bewusster Beschädigung von Inventar Schadenersatz leisten.

Verhalten in der Schule

Die Schulleitung übt das Hausrecht aus; d.h. u.a.: schulfremde Personen, die sich unberechtigt auf dem Schulgelände aufhalten, werden zum umgehenden Verlassen des Schulgeländes aufgefordert.

Im gesamten Schulgelände besteht Rauchverbot. An unserer Schule gilt: Keine Macht den Drogen.

Mopeds (von Schülern/Schülerinnen) sind auf den dafür vorgesehenen Stellflächen zu parken; die Parkordnung ist einzuhalten.

Das Mitbringen von Hieb- und Stichwaffen, waffenähnlichen Gegenständen, Reizgas und ähnlichen Sprays ist verboten.

Wir halten Zimmer, Gänge, Toiletten, Außenanlagen usw. sauber. Abfälle gehören in den Papierkorb.

Kopfbedeckungen sind im Schulhaus abzunehmen.

Es wird darauf geachtet, dass die Kleidung der Schülerinnen und Schüler generell dem Anlass des Besuches einer Schule entspricht.

Für die Aufbewahrung von Wertsachen ist jeder selbst verantwortlich.

Die Schließfächer werden von den Nutzern in ordnungsgemäßem Zustand gehalten.

Das Smartphone/das Handy/die Smartwatch verbleibt ausgeschaltet von vor Beginn der 1. Stunde bis zum Verlassen des Schulhauses/Schulgeländes im Schließfach.

Im schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.

Verhalten im Unterricht

Mit dem Vorklingeln begibt sich jeder Schüler/jede Schülerin an seinen/ihren Arbeitsplatz und überprüft die Vollständigkeit seiner/ihrer Arbeitsmaterialien.

Nach jeder Unterrichtsstunde wird die Tafel gesäubert und der Unrat in den Papierkorb gebracht. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt.

Verhalten in den Pausen

In den Hauspausen bleiben die Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer bzw. wechselt ohne Hast und Geschrei den Raum. Die Fenster bleiben geschlossen.

In den Fachräumen Informatik, Technik/Werken, Physik/Chemie ist das Essen untersagt. Diese Räume werden nur mit einem Fachlehrer/einer Fachlehrerin betreten.

Verhalten in Freistunden

In den Freistunden wird ein Klassenraum zum Aufenthalt zur Verfügung gestellt. Die Zeit wird möglichst genutzt, um schulische Aufgaben zu erledigen und sich so zu verhalten, dass der Unterricht nicht gestört wird.

E. Schuppe, Schulleiterin                                                             Lea Ulbrich, Schülersprecherin
                                                       Werdau, den 07.05.2024