Aktuelle Informationen (Stand 09.04.2021)

Sehr geehrte Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab 12.04.2021 öffnet unsere Schule für alle Klassenstufen nach dem Wechselmodell.
Die Stundenpläne übersenden die KlassenlehrerInnen über LernSax.

Die Gruppe 2 beginnt mit dem Präsenzunterricht. Dies sind die Schülerinnen und Schüler, die vor den Ferien nicht in der Schule waren.
Die Schülerinnen und Schüler der Gruppe DAZ 2 beginnen am Montag, 12.04.2021, zur
1. Stunde.
Die Schülerinnen und Schüler der Gruppe DAZ 1 beginnen am Montag, 12.04.2021, zur
5. Stunde.

Nach der neuen Corona-Schutz-Verordnung öffnen alle Schulen nach Ostern unabhängig von einem festgelegten Inzidenzwert.

 Alle Schülerinnen und Schüler sollen sich selbst zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Erreger testen (Dies ist nicht der Schnelltest, bei dem das Teststäbchen weit in den Nasen- oder Rachenraum eingeführt wird, sondern es wird lediglich im vorderen Nasenbereich das Teststäbchen eingeführt.).

Nur wer aufgrund des Testes an der Schule oder eines qualifizierten Nachweises/Auskunft (nicht älter als drei Tage) nachweislich nicht mit dem Coronavirus infiziert ist, darf ab 12.04.2021 das Schulgelände betreten. Wenn eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich ist, weil z.B. die Zustimmung zur Testung nicht erteilt wird, muss eine schriftliche Abmeldung durch die Eltern erfolgen. Mit einer vollumfänglichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, kann in diesem Fall allerdings nicht gerechnet werden.

Da die Schulbesuchspflicht aufgehoben wird, können Schülerinnen und Schüler von der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden. Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes motiviert sein; ein etwaiges Ab- und Anmelden für einzelne Wochentage ist nicht möglich. Auch hier kann mit einer vollumfänglichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, nicht gerechnet werden.

Wichtig ist, dass ab Klassenstufe 5 ein Mund-Nasen-Schutz auch im Unterricht getragen werden muss. Hier reicht eine medizinische Gesichtsmaske. Es muss keine FFP2-Maske getragen werden.

Ebenso gilt: Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstiges Personal und Eltern/Personensorgeberechtigte müssen auf dem Gelände der Schule und im Schulgebäude eine der genannten Masken tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht auf dem Außengelände der Schulen (Pausenhof), wenn ein ausreichender Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Eine Schulspeisung wird momentan nicht angeboten.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/30/regeln-fuer-den-schul-und-kita-betrieb-nach-ostern/

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Ich wünsche den Schülerinnen und Schülern einen guten Schulstart und allen beste Gesundheit.

Elke Schuppe SL´in