Hinweise für den Schulbetrieb ab dem 02.11.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Personensorgeberechtigte,

ab dem 02.11.2020 wird der Schulbetrieb unter den Pandemiebedingungen weitergeführt. Alle bisherigen Regelungen gelten wie bisher. Die Corona-Lage hat sich verschärft und die Allgemeinverfügung des Landkreises Zwickau beinhaltet auch Maßnahmen hinsichtlich der Schulen.

Auszug aus: Allgemeinverfügung Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie für den Landkreis Zwickau vom 27. Oktober 2020

„Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in Schulgebäuden und auf dem Gelände von Schulen, jeweils mit Ausnahme des Unterrichts, wird angeordnet.

Ausgenommen sind Tätigkeiten im Freien auf Pausenhöfen, Sportplätzen und in anderen Freianlagen wie Schulgärten. § 1 Absatz 2 Satz 4 und 5 und § 2 Absatz 7 Satz 5 SächsCoronaSchutzVO gelten entsprechend.

Die Allgemeinverfügung wird hinsichtlich ihrer weiteren Aufrechterhaltung überprüft, sobald die Zahl der Neuinfektionen die maßgebliche Schwelle während mehr als sieben Tagen unterschritten hat.“ https://www.landkreis-zwickau.de/allgemeinverfuegung-massnahmen-corona-pandemie-landkreiszwickau

Das Stoßlüften bleibt weiterhin eine gültige Regelung. Bitte achten Sie daher auf entsprechende, eventuell zusätzliche Kleidung.

Leider wird die Mund-Nasenbedeckung immer wieder vergessen. Achten Sie bitte darauf, dass die Schülerinnen und Schüler diese mitführen. Sicherlich ist es sinnvoll, eine zweite MNB im Ranzen, Rucksack oder im Schließfach zu deponieren.

Wir werden alle für uns wichtigen Änderungen zeitnah auf der Homepage veröffentlichen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bildung.sachsen.de/blog/