Subventioniertes Essen (Klassen 5 bis 7)

Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass auch am neuen Lernort für die Eltern der Schüler unserer Klassen 5 bis 7 die Möglichkeit besteht, einen Zuschuss zu den Kosten für die Schulspeisung über das Paket „Bildung und Teilhabe“ zu erhalten. Allerdings muss die Handhabung anders als bisher sein.

Eltern von Schülern, die einen Anspruch auf diese Subventionierung anmelden können, müssen beim Schulessen zunächst in Vorkasse gehen. Sie erhalten bei der Entrichtung des Essengeldes für die jeweilige Woche eine Quittung. Am Ende des Monats reichen Sie bitte die Quittungen per Post oder per Fax oder auch eingescannt per Mail beim Sozialamt oder dem Jobcenter (je nach Zuständigkeit) ein. Die Ämter überweisen Ihnen dann den entsprechenden Betrag (alles über 1€ pro Essensportion).

Eine Kostenübernahmeerklärung wie bisher gibt es also nicht mehr, der Nutzen ist aber nach wie vor derselbe.

Ich freue mich sehr und bin dankbar, dass es uns gemeinsam mit bsw und den beteiligten Ämtern gelungen ist, diese für unsere Schüler gute Lösung zu finden.

K. Hertel (Schulleiter)